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   LG Mainz, 07.05.2003 - 3 S 361/02   

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https://dejure.org/2003,33688
LG Mainz, 07.05.2003 - 3 S 361/02 (https://dejure.org/2003,33688)
LG Mainz, Entscheidung vom 07.05.2003 - 3 S 361/02 (https://dejure.org/2003,33688)
LG Mainz, Entscheidung vom 07. Mai 2003 - 3 S 361/02 (https://dejure.org/2003,33688)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.05.1971 - VI ZR 267/69

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier in gleicher Richtung überholender

    Auszug aus LG Mainz, 07.05.2003 - 3 S 361/02
    Die von den Beklagten angeführten Entscheidungen BGH Versicherungsrecht 71, 843 f. und OLG Hamm MDR 95, 904, in denen die Betriebsgefahr des Überholenden mit 1/3 bewertet wurde, betreffen Fälle des Überholens im fließenden Verkehr und sind insofern - schon wegen der dann in der Regel höheren Geschwindigkeit des Überholenden - im Sachverhalt mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar.
  • OLG Hamm, 15.03.1995 - 3 U 159/94

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall beim Überholen

    Auszug aus LG Mainz, 07.05.2003 - 3 S 361/02
    Die von den Beklagten angeführten Entscheidungen BGH Versicherungsrecht 71, 843 f. und OLG Hamm MDR 95, 904, in denen die Betriebsgefahr des Überholenden mit 1/3 bewertet wurde, betreffen Fälle des Überholens im fließenden Verkehr und sind insofern - schon wegen der dann in der Regel höheren Geschwindigkeit des Überholenden - im Sachverhalt mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar.
  • LG Landau/Pfalz, 31.01.2002 - 1 S 308/01

    Straßenverkehrsrecht: Haftungsverteilung bei Kollision zweier Radfahrer;

    Auszug aus LG Mainz, 07.05.2003 - 3 S 361/02
    Die Kostenentscheidung beruht auf den §§ 92 Abs. 1, 97 Abs. 1 ZPO, die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit auf entsprechender Anwendung der § 708 Nr. 11, 711, 713 ZPO (LG Landau NJW 2002, 973).
  • LG Koblenz, 07.09.2006 - 14 S 68/06

    Verbringungskosten - Erstattungsfähigkeit

    Ein anderer Teil lehnt bei Abrechnung fiktiver Reparaturkosten die Erstattung entsprechender Aufschläge grundsätzlich ab (vgl. LG Mainz, Urteil v. 07.05.03, AZ: 3 S 361/02, LG Bielefeld, Urteil v. 29.06.99, AZ: 2 O 468/98; LG Duisburg, SP 1998, 425; LG Essen, SP 1998, 428; AG Aachen, SP 2005, 167; AG Duisburg, Zfs 2002, 340; AG Gießen, Zfs 1998, 51; AG Kerpen, NZV 2003, 276).
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